Umfangreiche Garantie

Viele Patienten, die sich für eine zahnärztliche Behandlung ins Ausland entscheiden, übersehen oft die zahnärztliche Garantie. Ebenso geben viele Kliniken nicht ausreichend Information über die gültigen Garantiebedingungen. Ein einfacher Hinweis, dass eine Behandlung mit einer 5-Jahres-Garantie ausgestattet ist, erklärt kaum etwas in Bezug auf das, was tatsächlich abgedeckt ist.

Wir verlassen uns auf unsere hochwertigen Behandlungsmethoden und bieten unseren Patienten eine umfangreiche transparente zahnärztliche Garantie. Deshalb möchten wir Sie vor Ihrer Entscheidung über alle Details der Dentalprof-Garantiebedingungen aufklären. Nachfolgend finden Sie eine der umfangreichsten Garantien für Patienten, die sich im In- oder Ausland behandeln lassen. Das Dentalprof-Team aus Zahnärzten, Chirurgen und Zahntechnikern setzt alles daran, um Ihnen eine verlässliche Behandlung auf höchstem Niveau zu gewährleisten.

Die Leistung von Korrekturbehandlungen, Reparaturen, einschließlich eines etwaigen Ersatzes der ursprünglichen Behandlung, verlängert die zahnärztliche Garantie nicht über ihre ursprüngliche Laufzeit hinaus.

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Patienten, die zu einer Korrekturbehandlung zurückkehren müssen, sehr gering ist. Sie können jedoch sicher sein, dass Ihnen bei Problemen eine legitime Garantie angeboten wird. Im Falle einer Streitigkeit sind die türkischen Gerichte zuständig.

Nachfolgend finden Sie alle Dentalprof-Garantiefristen und -bedingungen für die jeweiligen zahnärztlichen Behandlungen:

 

  • Implantate – Lebenslange Garantie

Die Implantatschraube selbst ist ein Leben lang gegen Fissur oder Bruch garantiert. Wenn das Zahnimplantat versagt (globale Statistiken zeigen eine Ausfallrate von nur etwa 2-3%), wird ein einmaliger kostenloser Ersatz von Dentalprof gewährleistet.

  • Zahnkronen / Keramik-Veneers – 5 Jahre Garantie

Zahnkronen / Voll-Keramik-Veneers und Implantat-Kronen sind für einen Zeitraum von 5 Jahren gegen Bruch, Ablösen oder Zementversagen garantiert. Sollten Sie kleinere Reparaturen wie eine weiße Kompositrestauration oder eine Neuzementierung Ihrer Zahnkronen / Voll-Keramik-Veneers benötigen, leistet die Klinik einen einmaligen Höchstbeitrag von 100 € für die Lösung des Problems in Ihrem Heimatland

  • Zahnbrücken – 5 Jahre Garantie

Zahnbrücken sind für einen Zeitraum von 5 Jahren gegen Bruch, Ablösen oder Zementversagen garantiert. Sollten Sie kleinere Reparaturen wie eine weiße Kompositrestauration oder eine Neuzementierung Ihrer Zahnbrücke benötigen, leistet die Klinik einen einmaligen Höchstbeitrag von 100 €, damit Sie das Problem in Ihrem Heimatland lösen können.

  • Laminat Veneers – 3 Jahre Garantie

Laminat Veneers haben eine Garantie von 3 Jahren gegen Bruch, Ablösen oder Zementversagen. Sollten Sie kleinere Reparaturen wie eine weiße Kompositrestauration oder eine Neuzementierung Ihrer Laminat Veneers benötigen, leistet die Klinik einen einmaligen Höchstbeitrag von 100 € für die Lösung des Problems in Ihrem Heimatland.

  • Lumineers – 3 Jahre Garantie

Lumineers sind für einen Zeitraum von 3 Jahren gegen Bruch, Ablösen oder Zementversagen garantiert. Sollten Sie kleinere Reparaturen wie eine weiße Kompositrestauration oder eine Neuzementierung Ihrer Lumineers benötigen, leistet die Klinik einen einmaligen Höchstbeitrag von 100 € für die Lösung des Problems in Ihrem Heimatland.

  • Zahnfüllungen – 1 Jahr Garantie

Zahnfüllungen sind für einen Zeitraum von 1 Jahr gegen Ausfall garantiert. Sollten Sie kleinere Reparaturen benötigen, leistet die Klinik einen einmaligen Höchstbeitrag von 30 € für die Lösung des Problems in Ihrem Heimatland.

  • Inlays/Onlays – 2 Jahre Garantie

Inlays und Onlays sind für einen Zeitraum von 2 Jahren gegen Bruch, Ablösen oder Zementversagen garantiert. Sollten Sie kleinere Reparaturen wie eine weiße Kompositrestauration oder eine Neuzementierung Ihres Inlays oder Onlays benötigen, leistet die Klinik einen einmaligen Beitrag von 50 € für die Lösung des Problems in Ihrem Heimatland.

  • Kosmetischer Zahnersatz – 1 Jahr Garantie

Kosmetischer Zahnersatz ist für einen Zeitraum von 1 Jahr gegen Bruch garantiert. Sollten Sie kleinere Reparaturen an Ihrer kosmetischen Prothese benötigen, erstattet Ihnen die Klinik einen einmaligen Beitrag von 30 € für die Lösung des Problems in Ihrem Heimatland.

 

Nachfolgend finden Sie eine Liste der Behandlungen, die nicht von der Dentalprof-Garantie abgedeckt werden:

  • Wurzelkanalbehandlung

Aufgrund naturgemäßer Körpereigenschaften leisten wir keine Garantie für Wurzelkanalbehandlungen.

  • Wurzelstift 

Zahnpfosten werden bei Zähnen angewendet, die schwach sind und zusätzliche Festigkeit und Stabilität benötigen. Oftmals wird dann ein Core Build Up oder eine Zahnkrone über den Pfosten gesetzt. Aufgrund naturgemäßer Körpereigenschaften und der zuvor am Zahn vorhandenen Schäden leisten wir keine Garantie für diese Behandlung.

  • Zahnbehandlungen, die zuvor von einem anderen Zahnarzt oder einer anderen Klinik veranlasst worden sind

Wenn Sie die Behandlung in einer anderen Zahnklinik begonnen haben und wir gebeten wurden, die Behandlung fortzuführen/abzuschließen kann bei Konflikten nicht für die gesamte Behandlung Verantwortung und Garantie übernommen werden.

 

WICHTIG:

Bitte beachten Sie, dass wenn ein Teil Ihrer Behandlung oder die gesamte Behandlung im Rahmen der Garantiebedingungen ersetzt wird, dieser Ersatz in der ursprünglich beschlossenen, genehmigten, unterzeichneten und durchgeführten Originalfarbe sein muss. Bei Farbänderungs- und sonstigen speziellen Änderungswünschen kann die Garantie nicht geltend gemacht werden. Diese Art von Änderung kann dann nur zum läufigen Gesamtpreis angeboten werden.

 

Die Dentalprof-Garantie kann unter folgenden Umständen nicht geltend gemacht werden:

  • Wenn die Mundhygiene vernachlässigt wird.
  • Wenn Sie Ihrer routinemäßigen zahnärztlichen Untersuchung nicht nachgehen und diesbezüglich keine Panoramaröntgenaufnahme und Messung vorlegen können (einmal jährlich).
  • Wenn Sie die mindestens einmal jährlich vorgeschriebene Polierung nicht vorlegen können (Rechnung erforderlich).
  • Wenn Sie die Anweisungen der Zahnärzte / Kieferchirurgen nicht befolgen.
  • Wenn Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen.
  • Wenn eine Nachbehandlung zu der ursprünglich bei Dentalprof – Ortodontist durchgeführten Behandlung – ohne vorherige Genehmigung unserer Kliniken, bei einem anderen Arzt / einer anderen Klinik ausgeführt wurde (mit Ausnahme von Mess- und Polierbehandlungen).
  • Wenn herausnehmbare Restaurationen wie Teil- oder Vollprothesen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt und gepflegt werden.
  • Bei provisorischen Zähnen kann naturgemäß keine Garantie gegen Bruch, Ablösen oder Zementversagen übernommen werden.
  • Bei Zahnfleischgewebeerkrankungen oder Knochenabbau.
  • Wenn Nägel gekaut werden und dieses zu dem Zahnproblem beiträgt.
  • Wenn Sie einen abgesprochenen Termin nicht wahrnehmen, erlöscht die Garantie in vollem Umfang.
  • Wenn Sie Kontaktsportarten betreiben oder sich an sportlichen und damit verbundenen Freizeitaktivitäten beteiligen, die Zahngesundheitsprobleme oder -verletzungen verursachen können.
  • Wenn Sie rauchen, denn Rauchen ist eine signifikante Ursache für Zahnprobleme.
  • Die Teilnahme an Aktivitäten oder Einnahme von Arzneimitteln/Drogen, von denen bekannt ist, dass sie Ihren Blutdruck künstlich erhöhen oder senken können.
  • Wenn Sie, vorübergehend oder dauerhaft an den Zähnen, der Zunge oder den Lippen befestigten Zahn-Grillz oder -schmuck tragen.
  • Die Einnahme von pflanzlich oder anderweitigen Nahrungsergänzungsmitteln oder rezeptpflichtigen Arzneimitteln, die während der zahnärztlichen Behandlung nicht angegeben wurden.
  • Bei zufälligen Schäden, z.B. Herunterfallen der Prothese oder Beschädigung durch Dritte.
  • Wenn das gleiche oder ähnliche zahnärztliche Problem immer wieder auftritt und daher als chronisches Problem, dass möglicherweise nicht direkt mit der Zahnmedizin selbst zusammenhängt, anerkannt wird, behält sich Dentalprof – Ortodontist das Recht vor, den Patienten an einen Spezialisten oder eine sonstige medizinische Fachkraft zu überweisen. Die Kosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Patienten. Die Vermeidung einer solchen Beratung führt automatisch zum Erlöschen Ihrer zahnärztlichen Dentalprof-Garantie.
  • Wenn das Zahnimplantat – in welchem Ausmaß auch immer, wegen äußeren Ursachen (Schlag, Unfall u.ä.) verrutscht.
  • Wenn das Knochentransplantat körperlich abgelehnt wird.
  • Wenn eine allgemeine Erkrankung vorliegt, die nachteilige Auswirkungen auf das Kauorgan, den Kieferknochen oder das Gewebe hat oder hatte – einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, übermäßige Röntgenbestrahlung, psychische Störungen oder Chemotherapie.
  • Wenn eine unsachliche Auswahl der Farbe, Form und Größe des Zahnersatzes oder der Zahnprothese durch den Patienten vorliegt. Während der Vorbereitungszeit erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Farbpräferenz zu wählen. Die Klinik kann jedoch nicht für die Entscheidung des Patienten verantwortlich gemacht werden, wenn Sie später entscheiden, dass ihnen die Farbe oder Form, die sie ursprünglich gewählt haben, nicht gefällt.
  • Wenn übermäßiges Schleifen / Bruxismus vorliegt.
  • Wenn eine Schwangerschaft vorliegt, denn Schwangerschaft kann Ursache für Zahnprobleme sein.
  • Wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung schwanger waren und diesen Umstand nicht offengelegt haben.
  • Gelegentlich erleiden Zähne während Kronen- und Brückenbehandlungen ein Vorbereitungstrauma, was zu einer Wurzelkanalbehandlung führen kann. Die Zahnklinik haftet nicht für Probleme, die auf dem letzten Röntgenbild des Patienten nicht sichtbar und zum Zeitpunkt der Behandlung nicht vorhersehbar waren.
  • Wenn eine erhebliche Gewichtszunahme oder -abnahme auftritt.
  • Wenn ein Zahnfleischschutz von der Klinik zur Verfügung gestellt und nicht wie empfohlen getragen wird.
  • Wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung noch nicht volljährig waren und Ihr tatsächliches Alter nicht offengelegt haben.
  • Wenn Ihnen ein Rezept verschrieben wurde und Sie das Rezept nicht eingelöst oder die verschriebenen Arzneimittel nicht eingenommen haben. In diesem Fall behält sich die Klinik das Recht vor, alle Aspekte der zahnärztlichen Garantie aufzuheben.
  • Wenn Sie Ihren Termin für die Beendigung der Zahnbehandlung nicht wahrnehmen (innerhalb von 12 Monaten nach der letzten unterzeichneten Einverständniserklärung). Dieses gilt für Behandlungen wie unter anderem Implantate/Implantat-Kronen und Zahnbrücken nach einer Extraktion.

 

Für die inanspruchnahme einer zahnärztliche Korrektur- oder Nachbehandlung im Rahmen der zahnärztlichen Dentalprof-Garantie, wenden Sie sich bitte vorzugsweise schriftlich (per E-Mail) an die Klinik. Wenn Sie Schmerzen melden und Sie aus diesem Grund dringend zur Nachuntersuchung in die Dentalprof – Ortodontist Klinik gerufen werden, muss der Termin innerhalb von 30 Tagen ab Verschreibungsdatum wahrgenommen werden. Es wird kein Beitrag zu den Flugkosten (wie in den Garantiebedingungen erwähnt) geleistet, wenn die Anreise später als 30 Tage nach Verschreibung einer Nachbehandlung erfolgt.

Um Ihnen die erforderliche Freistellung zu vereinfachen, kann Dentalprof – Ortodontist Ihrem Arbeitgeber ein Schreiben zukommen lassen, in dem angegeben wird, dass Sie aufgrund klinischer Notwendigkeit erneut in die Türkei reisen müssen.